Gepflegte
Gräber sind ein Zeichen gegen das Vergessen – und ein
Symbol der Wertschätzung für die Menschen, die uns nahe
waren. Was aber geschieht, wenn man sich um die
Grabpflege nicht (oder nicht mehr) selbst kümmern kann –
weil man umzieht oder die Gesundheit es nicht mehr
zulässt? Und wer versorgt einmal das eigene Grab?
Für diese Fälle können Sie vorsorgen: mit der
Dauergrabpflege. Dieses spezielle Serviceangebot Ihres
Friedhofsgärtners können Sie flexibel nach Ihren
individuellen Wünschen gestalten. Ein Vertrag über
Dauergrabpflege gewährleistet die sorgfältige und
fachgerechte Pflege des Ihnen anvertrauten Grabes.
Die Treuhandstelle für
Dauergrabpflege Niedersachsen/Sachsen-Anhalt, Sitz
Hannover, ist in Niedersachsen bis auf im
Regierungsbezirk Weser-Ems, und in ganz Sachsen-Anhalt
zuständig.
Was ist
Dauergrabpflege?
Dauergrabpflege ist die
langjährige Pflege eines Grabes durch Ihren Friedhofsgärtner
ohne Kostensteigerung für Sie. Ob für einen Abschnitt von 5
Jahren oder eine Zeitspanne von mehreren Jahrzehnten. Sie
können entscheiden. Während des gesamten Zeitraumes wird das
Grab genau nach den von Ihnen festgelegten Vorstellungen
gepflegt. |
Welche Leistungen erwarten
mich? |
Sie können wählen! Vom einfachen
Sauber halten der Grabfläche bis zur umfassenden Gestaltung
und Pflege. Hierzu gehört natürlich das Schneiden, Gießen,
Düngen, Bepflanzen und vieles mehr. Alles kann individuell
von Ihnen festgelegt werden. So z.B. auch der liebevolle
Blumengruß zu einem besonderen Gedenktag. |
Was kostet eine solche
Leistung und wann muss ich sie bezahlen? |
Der Kostenrahmen richtet
sich nach den gewünschten Leistungen. Gezahlt wird bei der
Auftragserteilung in
einer Summe für die gesamte vereinbarte Dauer. |
Was ist die Treuhandstelle und welche
Aufgaben hat sie? |
Die Treuhandstelle ist
verantwortlich für die eingezahlten Gelder. Diese werden
sicher nach festgelegten Vorschriften angelegt und die
Zinsen zur Deckung der steigenden Kosten verwendet. Jahr für
Jahr bezahlt die Treuhandstelle Ihren Friedhofsgärtner für
seine Leistungen. Sollte dieser sein Geschäft aufgeben,
sucht die Treuhandstelle sofort einen kompetenten
Nachfolger. Alle Leistungen Ihres Friedhofsgärtners werden
zudem regelmäßig von der Treuhandstelle durch eigens hierfür
ausgebildete Mitarbeiter kontrolliert. |
Kann ich auch für die Pflege meines
eigenen Grabes vorsorgen? |
Ja. Die Treuhandstelle gibt Ihnen
die verbriefte Sicherheit dafür, dass alles so geregelt
wird, wie Sie es wünschen. Hierauf dürfen Sie vertrauen. |
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Wir machen Ihnen gerne ein
unverbindliches Angebot. Fragen Sie uns !!! |
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